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v. 15. Mai 2012
Wir finanzieren den Wohlstand von heute durch Finanz-Kredite des Staates auf die Zukunft. Wer hat die Politiker hierzu autorisiert? Laut Meinungsumfragen jedenfalls wohl nicht die Bürger? Was bleibt übrig vom "alle Macht geht vom Volke aus"? Wer muss diese Darlehn abtragen? Die Kinder von heute - Kinder, Schüler, Studenten. Und wenn diese NEIN sagen?... Empfehlenswert: Die offiziellen Formulare zu benutzen. Zum Beispiel: Suche oben am Seitenanfang: Bundestag Petitionsausschuss Sie finden damit mehr oder weniger rasch zum Petitionenausschuss. Petitionen können per Email eingereicht werden. Sie können stattdessen auch ein Formular .pdf herunterladen und eine schriftliche Petition einreichen. Den Text können Sie frei formulieren. Nachstehend ist eine denkbare Kurzfassung. Alle Teilnehmer an der Kinderpetition tun Wichtiges: Es muss den Politikern das Nein entgegen gehalten werden. Je mehr Bürger es tun, desto mehr begreifen es die Parlamentarier: Es ist illegal, in normalen Zeiten mehr Staatsausgaben zu haben als die Verfügung der laufenden Einnahmen. Rechtsgeschäfte zu Lasten Dritter sind illegal (so das Zivilrecht). Rechtsgeschäfte der Bürger von heute zu Lasten der Kinder von heute und morgen sind illegal. Nur der Staat darf Ausnahmen regeln. Hierbei ist er allerdings an die Grenzen des Grundgesetzes gebunden. Dort ist keinerlei Erlaubnis zu erkennen, das Konsumniveau der Generation von heute zu finanzieren zu Lasten des Konsumentzuges der Generation von morgen. Denn genau das ist der Erffekt von Staatsverschuldung, sofern nicht bedingt durch extreme Notzeigen (wie durch Naturkatastrophen, Kriege,...). Zur juristischen Theorie: Google-Suche: Privatautonomie - oder auch Wikipedia: Privatautonomie Vertiefend zur juristischen Theorie siehe beispielsweise: Heinrich de Wall, "Die Anwendbarkeit privatrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht", Verlag Mohr Siebeck, 1999, ISBN 3-16-147023-0. Rund 500 Seiten; konzentrierter Juristentext; behandelt auch die mit berührten Grundsatzfragen der Bindung der Politik. Die Rechtslage ist in ziemlich allen Demokratien: Parlamentarier können für diese Illegalität nicht bestraft werden. Die einzige effiziente Strafe ist, Wählerstimmen und die Wählergunst zu verlien. Genau diese Besorgnis wird durch die Bürgerbeschwerden ausgelöst. Je mehr die Bürger daran teilnehmen, desto weniger wagen Politiker diese Illegalität. Alle Teilnehmer an der Kinderpetition tun Wichtiges: Es muss den Politikern das Nein entgegen gehalten werden. Je mehr Bürger es tun, desto mehr begreifen es die Parlamentarier: Es ist illegal, in normalen Zeiten mehr Staatsausgaben zu haben als die Verfügung der laufenden Einnahmen. Rechtsgeschäfte zu Lasten Dritter sind illegal (so das Zivilrecht). Rechtsgeschäfte der Bürger von heute zu Lasten der Kinder von heute und morgen sind illegal. Nur der Staat darf Ausnahmen regeln. Hierbei ist er allerdings an die Grenzen des Grundgesetzes gebunden. Dort ist keinerlei Erlaubnis zu erkennen, das Konsumniveau der Generation von heute zu finanzieren zu Lasten des Konsumentzuges der Generation von morgen. Denn genau das ist der Erffekt von Staatsverschuldung, sofern nicht bedingt durch extreme Notzeigen (wie durch Naturkatastrophen, Kriege,...). Zur juristischen Theorie: Google-Suche: Privatautonomie - oder auch Wikipedia: Privatautonomie Vertiefend zur juristischen Theorie siehe beispielsweise: Heinrich de Wall, "Die Anwendbarkeit privatrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht", Verlag Mohr Siebeck, 1999, ISBN 3-16-147023-0. Rund 500 Seiten; konzentrierter Juristentext; behandelt auch die mit berührten Grundsatzfragen der Bindung der Politik. Die Rechtslage ist in ziemlich allen Demokratien: Parlamentarier können für diese Illegalität nicht bestraft werden. Die einzige effiziente Strafe ist, Wählerstimmen und die Wählergunst zu verlien. Genau diese Besorgnis wird durch die Bürgerbeschwerden ausgelöst. Je mehr die Bürger daran teilnehmen, desto weniger wagen Politiker diese Illegalität.
Beispiel: Petition an den Deutschen Bundestag Vorbemerkung: Es wird empfohlen, mit den offziellen Formularen zu arbeiten. Die nachstehende sehr kurze Fassung mag zwar rein rechtlich ebenfalls wirksam sein. Aber es erleichtert die Ausschußarbeit sehr, wenn Petitionen eine einheitliche Gliederung beachten. (Vorname und Familienname) (Straßenanschrift) (....Ort... ) Datum: ................................ geboren am: Diese Mitteilung entstand unter Mitwirkung von: ........................................................... (..."eigenständig" ... oder: "Eltern".... "Geschwister"... "Lehrer"...) An den Petititionsausschuss des Deutschen Bundestags Platz der Republik 1 11011 Berlin Betrifft: Antrag, mich nicht mit Schulden zu belasten Sehr geehrter Mitglieder des Deutschen Bundestages! (1) Hiermit beantrage ich, die entstandenen Staatsschulden schnellstmöglichst abzutragen und nicht mehr zu erhöhen. (2) Sie belasten mich und andere meines Alters anderenfalls damit, die Schulden früherer Jahre zukünftig abzutragen. Mein Einverständnis erteile ich nicht, mir diese Schulden aufzuladen. (3) Ich beantrage, durch Beschlussfassungen dafür zu sorgen, dass beginnend mit dem nächsten Haushaltsjahr ein Abtragen der Staatsschuldern erfolgt und dass keine Erhöhung des Standes der Verschuldung erfolgen darf. (4) Ich bitte Sie, mir dies in klarer und unmissverständlicher Form zu bestätigen. Erfolgt dies nicht, so wird die Legitimation einer Verfassungsbeschwerde geprüft werden. (5) Das gleiche gilt, sofern eine Antwort in meinem Sinn erteilt wird, die reale Politik aber eine ausweitende Staatsverschuldung betreibt. (6) Ich erfuhr: http://vox7.com beinhalte seit 2003 ein wissenschaftlich basiertes Modell, durch eine Art von nationalem Vertrag zwischen Staat und Unternehmen innerhalb von 12 Monaten alle arbeitswilligen Arbeitslosen in das Wirtschaftsleben einzugliedern. Statt durch das Geld der Steuerzahler wissensmäßig und psychisch zu verkümmern, würden die Betreffenden teilnehmen an der Würde und am lebenslangen Lernprozeß eines jeden Arbeitsplatzes. Genügen würden dann viel geringeren Zuzahlungen seitens des Steuerzahlers. (Eventuell verbleibende Personen, sofern arbeitsunwillig, aber zum Arbeiten fähig, wären von Umverteilung des Geldes des Fleißes der Arbeitenden auszuschließen.) (7) Dies Konzept ist nicht Teil meines Petitions- Antrages. Es ist aber eine glaubwürdige Behauptung, dass Vollbeschäftigung erreichbar ist. Folge wäre ein Ende der Staatsverschuldung. - Die Vorschläge auf http://vox7.com behaupten, übereinzustimmen mit dem Konzept der Sozialen Marktwirtschaft. Während seiner Anwendung 1950- 1970 erfolgte der Übergang von hoher Massenarbeitslosigkeit zu Vollbeschäftigung. Dies ist allgemein bekannt. Es hat Beweiskraft. Es wird dem Parlament anheimgestellt, diese Gedankengänge zu überprüfen: http://vox7.com, ähnlich http://volxweb.com. (8) Durch diesen anmerkenden Hinweis entfällt das Recht, zu behaupten, zunehmende Staatsverschuldung beruhe auf einer Art höherer Gewalt - sei "unvermeidbar". Der Petitionenausschuss mag den Ökonomen des Bundeswirtschaftsministeriums anheim stellen, zu versuchen, das zuvor bezeichnete Konzept begründet zu widerlegen. Ich gehe von der Annahme aus, dass die Ökonomen dieses zuständigen Ministeriums eher analoge Auffassungen vertreten werden. Es ist wohl nichts anderes als die Rückkehr zu den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Mit freundlichem Gruß .............................................
Sofern Ihre Petition keine zufriedenstellende Antwort findet, was bleibt zu tun? Rein hypothetisch bleibt Ihnen eine Verfassungsbeschwerde. Hier eine ganz ohne Sorgfalt formulierte Minimalst- Fassung, nur zum Zweck der Veranschaulichung: An das Bundesverfassungsgericht ... ... ... Beschwerde wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes Art. .... GG und des Schutzes gegen Enteignung Art ... GG (1) Bentragt wird, zu entscheiden, dass der Bundestag zu neuen zwingenderen Rahmenregeln verpflichtet wird, die meiner Petition entsprechen. (2) Rahmenregeln in diesem Sinn bestehen zwar, werden aber regelmäßig nicht ausreichend streng beachtet. (3) Ein Rechtsweg ist aus dem ablehnenden Schreiben nicht erkennbar. (Alternative Formulierung: Eine Antwort ist innerhalb einer angemessenen Frist nicht eingegangen. Empfangsnachweis der Post zu meinem Antrag ist in der Anlage beigefügt.) .................................. (Unterschrift des Beschwerdeführers)
Das Bundesverfassungsgericht sollte nicht missbräuchlich belastet werden. Die vorstehende Beschwerde kann in dieser Form nicht ohne Weiteres empfohlen werden. Es würde das Gericht mit zusätzlicher Arbeit belasten. Es würde aber eine ausreichend Darstellung der rechtlichen Aspekte fehlen. Diese Form des Antrages würde dem Gericht anlasten, selber die Rechtsfragen zu ermitteln. Es ist anzunehmen, dass das Gericht eine Annahme der Beschwerde verweigern wird. Dies wäre möglicherweise anders, sofern sehr viele Bürger gleichzeitig eine solche Beschwerde vortragen würden. Dies ist bei der nur maßvollen Breite der Mitwirkung bei derartigen Anliegen kaum erreichbar. Das Bundesverfassungsgericht behält sich vor, Beschwerden mit Gebühren zu belasten, sofern diese Beschwerden unangebracht erscheinen. Die vorstehende Verfassungsbeschwerde in ihrer Minimalstform könnte den Eindruck der Unangebrachtheit erwecken. Bitte wägen Sie vor Verwendung ab, ob Sie dies Gebührenrisiko in Kauf nehmen wollen. Details hierzu finden Sie auf der Website des Bundesverfassungsgerichts. Sofern eine Verfassungsbeschwerde sorgfältig und mehrseitig begründet ist... ... und mit Ernst und Verantwortungsgefühl vorgetragen wird, ist wahrscheinlicher, dass die übliche Gebührenfreiheit zum Tragen kommt. Anders wäre es allerdings bei Personen, die bereits mehrfach mit Verfassungsbeschwerden im Vorverfahren abgewiesen wurden. Der relativ jura-unkundige Normalbürger wird eine stichhaltige Begründung nur beibringen können, wenn er einen Anwalt hinzu zieht. Anwälte sind von derartigen Aufgaben nicht begeistert. Macht man es oberflächlich, so riskiert man als Anwalt sein Ansehen. Macht man es fundiert, so kostet es sehr viel Arbeitszeit, also Geld des Mandanten. Trotzdem erbringt es mit hoher Wahtscheinlichkeit der Ablehnung. Das ist den meisten Mandanten nicht gut vermittelbar. Können Minderjährige eine Verfassungsbeschwerder in einer derartigen Sache selber einreichen? Das ist eine interessante Frage. Denn in dieser Sache weichen die Interessen der Eltern von denen der Kinder ab. Den Eltern könnte es recht sein, von hohen Staatsausgaben zu profitieren. Den Kindern kann es schwerlich recht sein, die hierdurch entstehenden Schulden abtragen zu müssen. Dieser interessante Gesichtspunkt ist hier angemerkt. Eine eigene Klärung und Meinungsbildung hierzu ist bisher nicht erfolgt
Sinn der Maßnahme ist es, dass die Parlamentarier bemüht sein könnten, über das besondere Argument der Zahlungsverweigerung der nächsten Generation zu einer gemeinsamen Stellungnahme im parteien- gemischten Ausschuss zu finden. Legitimierung von zusätzlichen Staatsschulden erfolgt sehr leichtfertig mit taktischen Argumenten. Ziemlich niemand denkt im politischen Alltag überhaupt darüber nach, ob man die Kinder und Studenten von heute dazu verurteilen darf, morgen die Schulden von heute abzuarbeiten. Der Ausschuss muss damit rechnen, dass die Antworten veröffentlicht werden. Wie aber soll man eine derart peinliche Petition in einer Weise beantworten, dass man die unberechenbare Veröffentlichung in Kauf nahmen kann? Das Schlimmste, was Ihnen bei einer Petition passieren kann, ist ihre Ablehnung. Jeder Einsender leistet seinen kleinen Beitrag für bessere Politik, für ein besseres Gemeinwesen.
Eventuelle Änderungsvorschläge zu diesem Text bitte an: nospam @ vox7.com Besondere Berücksichtigung und Eiltbehandlung ist vorgesehen, sofern eine Richtigstellung von Fehlern vorgeschlagen wird. Schlussnotizen "Der Staatsdienst muß zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut sind, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist." (Marcus Tullius Cicero, röm. Politiker, 196-43 v.Chr.) "Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, daß Gott allein sich darum kümmert." (Martin Luther King, am. Bürgerrechtler, 1929-1968) "Nichts wird so leicht für übertreibung gehalten wie die Schilderung der reinen Wahrheit." (Joseph Conrad, ukrainisch-brit. Schriftsteller, 1857-1924)
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Niemand hat Kinder, Schüler, Studenten gefragt, ob sie, die Fleißigen von morgen, die teilweise faule Generation von heute finanzieren wollen. Würde man fragen, so ist die Antwort unschwer zu erraten. Niemand darf gegen seinen Willen zur Schuldenaufnahme gezwungen werden. Diejenigen, die heute an Wahlen und am Arbeitsplatz teilnehmen, haben das Recht, Schuldenaufnahme des Staates hinzunehmen oder hiergegen Protestaktionen zu unternehmen. Sie müssen das, was mit ihnen und durch sie geschieht, selber finanziell abtragen. Genau das, also Schuldentilgung durch die schuldige Generation, ist aber nicht vorgesehen. Vorgesehen ist, dass die Wehrlosen von heute diese Schulden zwangsweise in der Zukunft abzutragen haben. Wenn diese dies verweigern, so müsste Schuldenausweitung des Staates im Prinzip unterbleiben. Im Prinzip... Deshalb wird hier vorgeschlagen: Dass Eltern, Lehrer, Studenten und Kinder zusammenwirken bei Petitionen an den Deutschen Bundestag, um Fortsetzung dieser Zwangsverschuldung zu untersagen. Bleibt dies wirkungslos, so kann eine Verfassungsbeschwerde vieler dieser Grundsatzfrage entscheiden. Es geht um die Frage, ob die Nutznießer von heute ihren Konsum auf einer Enteignung der Generation von morgen basieren dürfen t Es geht um die Frage der Gleichheit im Zeitablauf: Es ist eine Ungleichbehandlung mit Zeitfaktor, sofern Privilegierte von heute verkonsumieren, was die Leistenden von morgen durch Minderkonsum zu kompensieren haben werden - und dies zwangsweise. Immerhin, die Leistenden von morgen können auswandern. Dies aber wäre das Schlimmste, was Deutschland treffen könnte: Dass der bereits einsetzende Trend zum Auswandern der Leistungsfähigsten sich generalisiert: Um sich der Überbesteuerung zu entziehen, die durch die Finanzierung der Nichtleistenden nötig wird, genügt nun einmal das Auswandern. Wenn die Leistenden in noch größer werdenden Scharen Deutschland verlassen, so bleiben die Umverteiler an die Privilegierten unter sich, und das Schiff ist zum Stranden verurteilt.
Die zunehmende Staatsverschuldung ist zweifelsfrei verursacht durch die Lasten aus Massenarbeitslosigkeit, Frühverrentung, Aushöhlung der Sozialkassen, Überalterung durch zunehmendes finanzielles Bestrafen des Kinderhabens, Sabotierung der Rentensysteme und andere Misswirtschaft statt Forderung nach Leistung. Dies ist mit wissenschaftlicher Orientierung ausreichend analysiert auf: http://vox7.com Das Deutschland von heute ist zu einem wesentlichen Teil ein Land der Privilegierten, die sich von der Arbeit der Leistenden durchfüttern lassen - teils freiwillig, teils unfreiwillig. Die Politiker ändern es nicht. Sie haben hierzu nicht die nötige Qualifikation und sie brauchen die Stimmen der Nichtleistenden für die Erhaltung ihrer Macht. Des weiteren verschwinden gewaltige Summen durch die unselige Kumpanei der Politik mit privilegierten Teilen der Wirtschaft - eine "Filzokratie": Landesbanken, Rettungspakete für Banken, Agrarsubventionen, Konjunkturpakete, GEZ, Übermedikamentierung, Energiewirtschaft, Versorgungswerke, ideologische Irrationalitäten beim Umweltschutz und anderes. Niemand hat die Leistenden von morgen danach gefragt, ob man das Recht hat, ihnen das Abbezahlen dieser Misswirtschaft aufzuzwingen. Man zwingt es ihnen auf. Denn wer sonst soll es abbezahlen? Sicherlich nicht diejenigen, die heute davon profitieren.
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